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Denkmalschutz für Kulturdenkmäler

Denkmalschutz ist Bürgerpflicht. Die Denkmalschutzgesetze verlangen zu Recht eine gewisse Einarbeitung in die Thematik für den Denkmalschutz. Der Eigentümer von Kulturgütern wie einer Denkmalschutzimmobilie ist gefordert, seine eventuelle Förderung für Denkmalschutz mit Sachverstand zu beantragen.

Möglichkeiten der Steuervergünstigungen für die Pflege und Erhaltung einer Denkmalschutzimmobilie in spe kann man nur in Anspruch nehmen, wenn man sich hinreichend informiert hat. Denn für Denkmalschutz im Bereich der Denkmalschutzimmobilie ist immer ein großer Aufwand an Informationssammlung erforderlich, und ein Zurechtfinden in der allgemeinen Gesetzeslage unabdingbar.

Erfreulicherweise gibt es immer mehr Bürger, die sich für den Denkmalschutz einsetzen. Die Sanierung einer Denkmalschutzimmobilie wie Fabriken, Mühlen, Gutshöfe, Gasthäuser, Leuchttürme und sogar Schlösser in Richtung Denkmalschutz, erfordern immer Investitionen aus Zeit und Geld. Gerade die Abschreibungsmöglichkeiten für den Denkmalschutz bei einer Denkmalschutzimmobilie sind ja seit 2004 nicht mehr ganz so hoch.

Eine Denkmalschutzimmobilie wird trotzdem auch in Zukunft eine attraktive Geldanlage sein. Denn handelt es sich um Standort und Bauqualität, die den Denkmalschutz eines Objektes rechtfertigen, können Unternehmer, Vermieter und Eigennutzer einer Denkmalschutzimmobilie profitieren.

Investoren dürfen ihre Aufwendungen acht Jahre lang mit jeweils neun und vier weitere Jahren lang mit jeweils sieben Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Als Modernisierungskosten bei einer Denkmalschutzimmobilie können auch die Anschaffungskosten von der Steuer abgesetzt werden: 40 Jahre lang zu 2,5 Prozent (bis Baujahr 1924); 50 Jahre lang zwei Prozent (ab Baujahr 1925). Jedoch können nur die anteiligen Anschaffungskosten einer Denkmalschutzimmobilie, nicht jedoch die anteiligen Kosten für das Grundstück abgesetzt werden.

Objekte mit bescheinigtem Denkmalschutz, die geringe Anschaffungs- aber hohe Modernisierungskosten haben, sind für Anleger wegen der üppigen Modernisierungs-Abschreibung besonders interessant.

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